Beratung wieder möglich

Nachdem ich Dezember 2017 die Selbstständigkeit aufgegeben habe, freue ich mich mitteilen zu können, dass ich nun als Kleinunternehmer nach § 19 UStG beratend und auch operativ unterstützend tätig werden kann.

Sollte also Interesse an Hilfe bestehen, kontaktieren Sie mich gerne!

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